Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wirparken UG (haftungsbeschränkt)

Stand: 25.07.2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der unter www.wirparken.de betriebenen Online-Plattform (nachfolgend „Plattform") der Wirparken UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Wirparken", „wir" oder „uns").

(2) Die Plattform ist ein Online-Marktplatz, über den Stellflächen und Parkobjekte aller Art angeboten, gesucht und vermittelt werden. Objekte im Sinne dieser AGB sind insbesondere Außenstellplätze, Garagen, Tiefgaragenstellplätze, Carports, Motorrad- und Fahrradstellplätze, Flughafen-Parkplätze sowie vergleichbare Stell- und Parkflächen. Die Vermittlung kann sich sowohl auf die Miete/Nutzungsüberlassung als auch auf den Kauf eines Objekts beziehen; für den Kauf gelten die besonderen Regelungen in § 5a.

(3) Es gelten folgende Begriffe:

  • Nutzer:in: jede natürliche oder juristische Person, die die Plattform nutzt.
  • Objekt: jede über die Plattform angebotene Stell- oder Parkfläche im Sinne von Absatz 2. Bezugnahmen auf „Stellplatz" in diesen AGB gelten für sämtliche Objektarten entsprechend.
  • Anbieter:in: Nutzer:in, die ein Objekt zur Vermietung/Überlassung oder zum Kauf einstellt (kann Verbraucher:in oder Unternehmer:in sein).
  • Suchende:r / Mieter:in / Käufer:in: Nutzer:in, die ein Objekt sucht, anmietet bzw. erwirbt.
  • Stellplatzvertrag: der Miet-/Nutzungsvertrag über ein Objekt, der unmittelbar zwischen Anbieter:in und Mieter:in zustande kommt.
  • Kaufvertrag: der Vertrag über den Erwerb eines Objekts zwischen Anbieter:in (Verkäufer:in) und Käufer:in (siehe § 5a).
  • Verbraucher:in: jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  • Unternehmer:in: eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Abweichende Bedingungen der Nutzer:innen finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Rolle von Wirparken (Vermittler, keine Vertragspartei des Stellplatzvertrags)

(1) Wirparken betreibt ausschließlich die Plattform und vermittelt Stellplatzverträge zwischen Anbieter:innen und Mieter:innen. Zusätzlich übernehmen wir die Abwicklung der Zahlung nach Maßgabe von § 6.

(2) Wirparken wird nicht selbst Vertragspartei des Stellplatzvertrags. Der Stellplatzvertrag kommt ausschließlich zwischen Anbieter:in und Mieter:in zustande. Wirparken schuldet weder die Überlassung eines Stellplatzes noch dessen Verfügbarkeit, Eignung, Rechtmäßigkeit oder mangelfreie Beschaffenheit.

(3) Wirparken übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Anbieter:innen eingestellten Angaben und prüft die Angebote nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit.

(4) Zwischen Wirparken und der jeweiligen Nutzer:in kommt ein Plattformnutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform sowie – im Fall einer erfolgreichen Vermittlung – ein Vermittlungs- und Abwicklungsvertrag zu diesen AGB zustande.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung und die Anlage eines Nutzerkontos voraus. Zur Registrierung berechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen und Personengesellschaften, für die eine vertretungsberechtigte Person handelt.

(2) Die bei der Registrierung anzugebenden Daten müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein und sind bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(3) Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch ist Wirparken unverzüglich zu informieren.

(4) Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht.

§ 4 Einstellen von Angeboten; Pflichten der Anbieter:innen

(1) Anbieter:innen können Stellplätze über die Plattform zur Anmietung einstellen. Die Angebotsdaten (insbesondere Lage, Verfügbarkeit, Preis, Beschreibung, Fotos) müssen wahrheitsgemäß, vollständig und nicht irreführend sein.

(2) Anbieter:innen sichern zu, dass sie berechtigt sind, den jeweiligen Stellplatz zu vermieten oder zur Nutzung zu überlassen (z. B. als Eigentümer:in oder aufgrund einer entsprechenden Berechtigung), und dass die Vermietung nicht gegen Rechte Dritter, miet-, wohnungseigentums- oder öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.

(3) Anbieter:innen sind selbst für die steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen sowie für etwaige erforderliche Genehmigungen verantwortlich.

(4) Es ist untersagt, rechtswidrige, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte einzustellen.

§ 5 Zustandekommen des Stellplatzvertrags

(1) Die Darstellung von Stellplätzen auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an Mieter:innen, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum), soweit im Buchungsprozess nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der Stellplatzvertrag kommt nach Maßgabe des auf der Plattform bereitgestellten Buchungsprozesses unmittelbar zwischen Anbieter:in und Mieter:in zustande. Die konkreten Konditionen (insbesondere Miethöhe, Laufzeit, Kündigung) richten sich nach den Angaben im jeweiligen Angebot bzw. den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.

§ 5a Vermittlung von Kaufobjekten

(1) Bei der Vermittlung des Kaufs eines Objekts wird Wirparken ausschließlich als Vermittler:in (Makler:in) tätig. Wirparken ist nicht Partei des Kaufvertrags, wickelt den Kaufpreis nicht ab und übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Erfüllung des Kaufvertrags.

(2) Handelt es sich bei dem Objekt um Grundeigentum, Teileigentum oder ein vergleichbares grundstücksgleiches Recht, bedarf der Kaufvertrag zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB). Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall nicht über die Plattform, sondern erst durch notarielle Beurkundung zwischen Anbieter:in und Käufer:in zustande. Die Darstellung eines Kaufobjekts auf der Plattform ist kein rechtlich bindendes Kaufangebot.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich außerhalb der Plattform nach den Vorgaben der notariellen Abwicklung (z. B. über Notaranderkonto oder Direktzahlung). Über die Plattform werden keine Kaufpreiszahlungen entgegengenommen oder weitergeleitet.

(4) Für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufs kann eine Vermittlungsprovision anfallen. Der Provisionsanspruch entsteht nur bei wirksamem Zustandekommen des Kaufvertrags infolge der Vermittlung durch Wirparken (§ 652 BGB). Wer die Provision schuldet sowie deren Höhe und Fälligkeit werden vor Abschluss des Vermittlungsvertrags in Textform transparent ausgewiesen. [BITTE EINTRAGEN: Provisionshöhe, Provisionsschuldner:in (Käufer:in/Anbieter:in/beide).]

(5) Das Umgehungsverbot nach § 7 gilt für die Kaufvermittlung entsprechend.

§ 6 Zahlungsabwicklung und Serviceentgelt (Miete)

(1) Die Zahlungen zwischen Mieter:in und Anbieter:in werden ausschließlich über die Plattform unter Einschaltung eines externen, lizenzierten Zahlungsdienstleisters abgewickelt (nachfolgend „Zahlungsdienstleister"): [BITTE EINTRAGEN: Name des Zahlungsdienstleisters, z. B. Stripe / Mangopay].

(2) Die Mieter:in zahlt den vereinbarten Mietbetrag zuzüglich eines Serviceentgelts von Wirparken. Das Serviceentgelt beträgt [BITTE EINTRAGEN: z. B. X %] des Mietbetrags. Wirparken ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Die Höhe des Serviceentgelts wird vor Abschluss der Buchung transparent ausgewiesen.

(3) Die Vereinnahmung und Verwahrung der Gelder erfolgt über den Zahlungsdienstleister auf gesonderten Zahlungskonten. Wirparken erlangt zu keinem Zeitpunkt die rechtliche Verfügungsgewalt über die dem Anbieter zustehenden Mietbeträge als eigenes Vermögen; Wirparken erbringt keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste. Die Weiterleitung des Mietbetrags an die Anbieter:in erfolgt durch den Zahlungsdienstleister.

(4) Die Auszahlung des Mietbetrags an die Anbieter:in erfolgt erst, nachdem die Mieter:in erfolgreich gezahlt hat und die im Buchungsprozess genannten Bedingungen erfüllt sind. Wirparken schuldet keine Auszahlung aus eigenen Mitteln und haftet nicht für die Zahlungsfähigkeit der Mieter:in.

(5) Das Serviceentgelt von Wirparken wird im Rahmen der Zahlungsabwicklung einbehalten und gilt mit erfolgreicher Vermittlung und Zahlung durch die Mieter:in als verdient. Bei berechtigter Rückabwicklung der Zahlung an die Mieter:in entfällt der Anspruch auf das Serviceentgelt anteilig entsprechend dem rückabgewickelten Betrag.

(6) Rückerstattungen, Stornierungen und Rückbuchungen richten sich nach den im Buchungsprozess dargestellten Stornierungsbedingungen sowie den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters. Für die Bearbeitung von Rückbuchungen (Chargebacks) können die vom Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte weitergegeben werden.

§ 7 Umgehungsverbot (Abwicklung ausschließlich über die Plattform)

(1) Nutzer:innen, die über die Plattform in Kontakt getreten sind, verpflichten sich, den auf der Plattform angebahnten Stellplatzvertrag sowie die zugehörige Zahlung ausschließlich über die Plattform abzuwickeln.

(2) Es ist insbesondere untersagt, mit dem Ziel, das Serviceentgelt zu umgehen, Kontakt- oder Zahlungsdaten auszutauschen, um die Zahlung außerhalb der Plattform abzuwickeln, oder eine über die Plattform angebahnte Vermittlung nachträglich außerhalb der Plattform abzuschließen.

§ 8 Pflichten und Verhaltensregeln der Nutzer:innen

(1) Nutzer:innen verpflichten sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine Rechte Dritter zu verletzen.

(2) Untersagt sind insbesondere: falsche Angaben, das Einstellen von Angeboten ohne Vermietungsberechtigung, die Belästigung anderer Nutzer:innen sowie Handlungen, die die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigen.

(3) Nutzer:innen räumen Wirparken an von ihnen eingestellten Inhalten (z. B. Fotos, Beschreibungen) ein einfaches, räumlich und zeitlich auf den Betrieb und die Bewerbung der Plattform beschränktes Nutzungsrecht ein und sichern zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

§ 9 Bewertungen

Sofern die Plattform ein Bewertungssystem anbietet, müssen Bewertungen wahrheitsgemäß und sachlich sein. Unzulässige, beleidigende oder unwahre Bewertungen dürfen wir entfernen.

§ 10 Haftung

(1) Wirparken haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer:in regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Wirparken haftet nicht für die Erfüllung, Durchführung oder Abwicklung des Stellplatz- oder Kaufvertrags zwischen Anbieter:in und Mieter:in bzw. Käufer:in, insbesondere nicht für die Verfügbarkeit, Eignung, Mängelfreiheit oder Rechtmäßigkeit eines Objekts, für die Bonität oder Vertragstreue der jeweils anderen Partei oder für die Richtigkeit der von Nutzer:innen eingestellten Angaben. Streitigkeiten aus dem Stellplatz- oder Kaufvertrag sind zwischen den Vertragsparteien unmittelbar zu klären.

(5) Wirparken übernimmt keine Gewähr für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen von Wirparken.

§ 11 Freistellung

Nutzer:innen stellen Wirparken von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer schuldhaften Verletzung dieser AGB, einer Rechtsverletzung durch eingestellte Inhalte oder wegen des Stellplatzvertrags gegen Wirparken geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Nutzer:in die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen

(1) Verbraucher:innen steht hinsichtlich des mit Wirparken geschlossenen Plattformnutzungs- bzw. Vermittlungsvertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten informiert die gesonderte Widerrufsbelehrung [BITTE ERGÄNZEN / VERLINKEN – Muster nach Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB verwenden].

(2) Bei ausdrücklichem Verlangen, dass wir mit der Vermittlungsleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen bzw. anteiliger Wertersatz geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(3) Etwaige Widerrufs- oder Kündigungsrechte hinsichtlich des Stellplatzvertrags richten sich nach dem Verhältnis zwischen Anbieter:in und Mieter:in und den dort geltenden gesetzlichen Regelungen.

§ 13 Laufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Der Plattformnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, soweit keine offenen Vermittlungen oder Zahlungen betroffen sind. Bereits begründete Verpflichtungen aus laufenden Vermittlungen bleiben unberührt.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei Verstößen gegen diese AGB kann Wirparken einzelne Inhalte entfernen, Nutzer:innen verwarnen oder das Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft sperren. Wirparken berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der betroffenen Nutzer:in.

§ 14 Änderungen dieser AGB

(1) Wirparken kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und die Nutzer:in hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Über Änderungen werden wir mindestens [BITTE EINTRAGEN: z. B. 4 Wochen] vor Inkrafttreten in Textform informieren. Widerspricht die Nutzer:in nicht innerhalb der genannten Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf werden wir in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht die Nutzer:in, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 15 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucher:innen gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

(2) Ist die Nutzer:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Bielefeld.

(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.